Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht bestimmt die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, besonders den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn geboten, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften. 

 Das Kollektivarbeitsrecht dekretiert die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber oder Verbände und zum anderen Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Kollektives Arbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Streik- und Aussperrungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist extrem problematisch aufgebaut, weil es trotz zahlreicher Anstrengungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Auf Grund dessen müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen plagen. 

Die Rechtsquellen spiegeln sich innerhalb der Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als letzte Ebene langt. 

Daneben müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht einbeziehen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Bochum übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es ratsam einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzubeziehen? Zweifellos dann, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder auch nur den guten Ruf. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist hinblicklich der Rechtslage jederzeit auf dem neuesten Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist entscheidend, wenn beispielsweise die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Bochumer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0234-60141585


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