Abmahnung im Arbeitsrecht



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein Weg um auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und mit der Weisung zu verknüpfen dieses fürderhin zu unterlassen. Die Abmahnung kann zum einen durch den Arbeitgeber und zum anderen durch den Arbeitnehmer erteilt werden. In der Masse der Fälle erfolgt die Abmahnung jedoch durch den Arbeitgeber, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.

Eine Abmahnung differenziert sich dabei deutlich von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften. Im Gegenteil zu Belehrung, Betriebsbuße und Co enthält eine Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese kündigt konkret an, dass der Abgemahnte mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten wiederholt. Wichtig zu wissen: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, ist es rechtlich gesehen eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – Was nun?

Es gibt mehrere Optionen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Sie können prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, den Betriebsrat einschalten oder einfach nichts tun.

Eine voreilige Stellungnahme sollte der Abgemahnte unbedingt vermeiden, denn es ist weder nützlich, überstürzt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Indes wird es kaum schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Anschuldigungen befasst.

Ziemlich oft wird empfohlen, gegen eine erhaltene Abmahnung zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es besser ist, nichts zu tun. Eine durchschaubar zu Unrecht veranlasste Abmahnung, kann bei einem zukünftigen Prozess im Arbeitsgericht, als Joker gezogen werden.

Wie die nützlichste Gegenmaßnahme auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den individuellen Umständen ab. Sieht der Betroffene eine Abmahnung als begründet an, braucht er sein vertragswidriges Verhalten bloß abzustellen. Liegen die Dinge unübersichtlicher, ist es besser, Rat von außen einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abmahnung

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer in Bochum. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0234 60141585


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0234-60141585

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.