Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine abschließende Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Geldzahlung gemeinhin keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist eigentlich dem Umstand geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf setzt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.

Obgleich kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind. Niemals erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich bezüglich der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts durchaus, falls das Betriebsverfassungsgesetz, der Tarifvertrag oder ein Sozialplan das vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der wesentlichen Aspekte bei der Ausarbeitung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer leichtfertigen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe wird nicht durch ein Gesetz reguliert, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Freilich sind die Arbeitnehmer fast immer im Nachteil, weil diese dem Gegenüber bei den Verhandlungen aus einer Reihe von Gründen nicht ebenbürtig sind.

Die Arbeitgeber bemühen sich, aus einer Position der psychologischen, wirtschaftlichen und intellektuellen Stärke, die Höhe der Abfindung zu drücken, zudem verfügen sie natürlich über mehr Erfahrungen. Auch deshalb lohnt es sich zu prüfen, ob es sich rechnet die bestehenden Nachteile durch die Beauftragung eines Anwalts zu kompensieren.

Trotzdem gibt es bei solchen Verhandlungen ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann Arbeitnehmern dabei helfen, eine angemessen hohe Abfindung zu erhalten? Unsere Bochumer Rechtsanwälte erhandeln immer wieder beachtlich hohe Abfindungen für unsere Mandanten, deswegen raten wir besten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unseren Beistand hinzuzuziehen.

Wir von der Bochumer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0234 60141585


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