Soforthilfe


Unsere Soforthilfe

Was leistet unsere Soforthilfe?

Um die Soforthilfe unserer Bochumer Kanzlei wahrzunehmen, langt ein Telefonat innerhalb unserer Büroöffnungszeit. Sofort nachdem eine Leitung frei ist, können Sie einem aufmerksamen Anwalt Ihr Problem vortragen. Der hört zu, liefert Ihnen im Anschluss eine Einschätzung der arbeitsrechtlichen Situation und beantwortet die relevanten Fragen.

Die telefonische Soforthilfe steht allen Bochumer Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung. Bei uns kriegen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer juristischen Aussichten und Antworten auf alle wesentlichen Fragen. So versetzen wir Sie in die Lage, Ihre Erfolgsaussichten in einem Streit mit dem Arbeitgeber selbst zu ermessen.

Wie geht es nach der Soforthilfe weiter?

Es beginnt mit einer gründlichen Untersuchung der Situation. Abhängig davon, wie sich die juristische Lage darstellt und welche Aussichten eine Weiterführung der Auseinandersetzung hat, ergeben sich ganz verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten. Mit dem Beistand eines routinierten Rechtsanwalts können Sie die Chancen und Risiken miteinander vergleichen.

Sind die Erfolgsaussichten eher gering, wird es Ihnen der Anwalt mitteilen. Insofern Sie sich dennoch für eine rechtliche Auseinandersetzung entscheiden, stehen wir selbstverständlich weiterhin an Ihrer Seite. Falls die Aussichten gut sind, raten wir natürlich dazu, diese Möglichkeit zu nutzen, um den größtmöglichen Vorteil aus der Situation zu ziehen, jetzt liegt es an Ihnen, eine Entscheidung zu treffen.

Jedoch auch wenn Sie noch unsicher sind und sich deshalb nicht festlegen wollen, können wir Ihnen helfen. In vielen Fällen bietet es sich durchaus an, nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Immerhin kommen Ihnen da die langjährige Praxis unserer Anwälte beim realistischen Bewerten der Aussichten und dem Verhandeln mit der Arbeitgeberseite zugute.

Sofort wenn Sie sich bindend für ein bestimmtes Vorgehen entschieden haben, sorgen wir dafür, dass sich das Ganze in die richtige Richtung bewegt. Dazu gehört eine weitsichtige Vorgehensweise ebenso, wie ein gut entwickeltes Fingerspitzengefühl beim Umgang mit der anderen Konfliktpartei.

Wir von der Bochumer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0234-60141585


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