Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Vergütung rechtsanwaltlicher Leistungen muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Möchte der Klient des Rechtsanwalts innerhalb eines Verfahrens beispielsweise 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8.000 Euro. Abhängig davon was für eine Aufgabe vereinbart wurde, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Weniger einfach ist die Berechnung des Streitwertes, falls es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Gesetzt es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt sonach immer darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 10.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Inklusive der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Dieser Gesamtbetrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro hinzugerechnet werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.282,54 Euro. Doch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, allerdings degressiv und nicht linear.

Praktisch kann ein Gerichtsverfahren tatsächlich teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Bochum werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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