Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann. Der Arbeitgeber ist zumeist ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, freilich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die andere Partei im Arbeitsvertrag ist ein Arbeitnehmer, denn ohne Arbeitnehmer gäbe es ebenso keine Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer handelt es sich indessen immer um eine natürliche Person, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Jedes Mal, wenn ein Arbeitnehmer ein Jobangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, den Erbringungsort und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Prinzipiell bestehen für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich wirksam abgeschlossen werden. Gerade deshalb ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu überlassen. 

Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie vielleicht das Arbeitsvertragsende hinein, ebenfalls kommen Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Ausführungen zur Arbeitsleistung lassen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen unterteilen. Außerdem sollten die Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, enthalten sein. 

Zur Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufschlüsselt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls sollten die Angaben zu Gratifikationen, Zulagen, Aufwendungsersatz und vermögenswirksamen Leistungen fehlen. 

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