Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Art der Vertragsbeendigung und kann durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, jedoch wird unbedingt die Schriftform vorausgesetzt. Der große gestalterische Spielraum wird von Arbeitsrechtlern relativ oft dafür gebraucht, Abfindungen oder Wettbewerbsverbote zu regeln. Der Hauptgrund von Arbeitgebern Aufhebungsverträge anzubieten, ist, dadurch den gesetzlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers entgegenzutreten.

Soll ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendigt werden, bieten sich deshalb, je nach den Umständen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Wichtigste Voraussetzung ist deshalb, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für den Arbeitnehmer in Frage kommt. Da ein Aufhebungsvertrag nachweislich für den Arbeitnehmer mit gewichtigen Nachteilen einhergeht, sollte er diesen nicht vorschnell unterzeichnen.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Die Arbeitgeber haben einen deutlich größeren Nutzen: Eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden, das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden und die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen demnach deutlich.

Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind überschaubar: So kann er eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln, die Kündigungsfrist abkürzen und mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen.

Die eventuellen Defizite sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Abfindungszahlungen sind bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnehin vorbestimmt, hinzu kommt gelegentlich eine zuzügliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots.

Die Nachteile für die Arbeitnehmerseite sind unter Umständen sehr groß: Eventuell unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Entfällt der bestehende Kündigungsschutz, so endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist oder ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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