Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine anwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten auflaufen, nutzen Sie bitte, unsere kostenlose Ersteinschätzung, in Form unserer Soforthilfe. Es reicht ein Anruf unserer Nummer 0234-60141585. Dort sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, dem können Sie Ihr Problem beschreiben und kriegen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.

Diese Bewertung und die hiermit verbundenen Chancen ermöglichen Ihnen, selber zu beurteilen, inwiefern sich in dieser Sache eine tiefergehende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung auszahlt. Somit können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz resultieren die Kosten für die Beratung durch den Anwalt. In unserer Bochumer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Gespräch wird auch analysiert, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Übrigens, dieses Beratungsgespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zumeist, Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Bochum. Ebenso wie die genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der final entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 12.250,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 2005,15 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 12.250,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Bochumer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0234 60141585


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