Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – Was ist das?

Im Arbeitsrecht ist die Kündigung eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Rechtsgültigkeit einer Kündigung hängt generell von ihrer Wirksamkeit ab, welche indes an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist, somit müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt einige Möglichkeiten die Kündigungen zum besseren Verständnis zu unterteilen. Man kann zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung sowie zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung differenzieren. Weiter lässt sich zwischen Änderungs-, Verdachts- und Druckkündigungen unterscheiden.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine bedeutsame Forderung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung garantiert ungültig. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer telefonisch kündigt und in der Folge einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung verursachen.

Ähnlich wichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz sichert viele von Mitarbeitern vor einer ordentlichen Kündigung, da laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Leider greift dieses Gesetz nur in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate Beschäftigte.

Für festgelegte Personengruppen gibt es darüber hinaus einen besonderern Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Keinesfalls gekündigt werden dürfen, Schwangere, Mütter und Väter während der Elternzeit sowie Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates.

Nachdem Ihnen die Kündigung zugestellt wurde, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Bochum einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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