Die ordentliche Kündigung
Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?
Für gewöhnlich kann das unbefristete Arbeitsverhältnis einzig unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Bestimmungen gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen des Vertragsverhältnisses.
Kündigungsfristen werden durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen getroffen, wenn es diese jedoch nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate beschäftigt ist und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.
Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
Bei der personenbezogenen Kündigung eines Arbeitnehmers geht es um dessen Person, nachdem er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Dieses kann entweder durch eine Krankheit oder eine Statusänderung bedingt sein.
Betriebsbedingte Kündigungen finden statt, wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb wegfällt und es für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt. Ist ein solcher Fall gegeben, möchte der Arbeitgeber diesen zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.
Die verhaltensbedingte Kündigung ereignet sich dann, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist immer dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.
All diese Kündigungen erfordern eine genaue Begründung, denn je schlechter diese ist, umso geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, sofern sich der Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel im Arbeitsgericht Bochum wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Verpflichtung versucht er sich nahezu immer durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.
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