Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das ständige und willentliche Diskriminieren, Ausgrenzen und Herabsetzen von Personen über längere Zeit nennt man Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen rechtlichen Begriff. Unter der Wendung Mobbing fasst man unterschiedliche Handlungen zusammen, welche jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein mannigfaltige Handlungskette, die allein in Deutschland wohl anderthalb Millionen Personen auf der Arbeit betrifft.
Mobbing am Arbeitsplatz wird oftmals durch ungenügende Arbeitsorganisation verursacht, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter entsprechenden Verhältnissen Rivalitäten und Fehden verstärkt. Gelingt es der Betriebsleitung des Unternehmens nicht, die Gegebenheiten zu verändern, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist eine unerwünschte Struktur mit einer Vielzahl möglichen Mitwirkenden, die es zu begreifen gilt. Einige Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie befürchten vielleicht selbst zum Opfer zu werden, während andere vergnügt zugucken und hinzu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen bestärken.
Hat ein Beschäftigter das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich unverzüglich zur Wehr setzen, indem er zunächst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte einschaltet. Insofern das der Sache kein Ende setzt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.
In diesem soll der Gemobbte einzelne Mobbinghandlungen für einige Wochen systematisch erfassen, das bedeutet, exakt eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Verallgemeinerungen, Beschimpfungen, eigene Wertungen und bloße Vermutungen sollten indes vermieden werden.
Gehören zu diesen Mobbinghandlungen Beleidigungen, Tätlichkeiten, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber durchweg in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.
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