Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Sicherheitshalber rasch! Immer wenn Mitarbeiter von ihrer Kündigung erfahren, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Doch gerade in dieser Zeit kommt es darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und eben deswegen ist es erforderlich unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.
Viele Arbeitnehmer verzichten darauf einen Rechtsanwalt zu fragen, weil sie übermäßige Honorare befürchten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Sowie Sie die Situation geschildert haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtlichen Optionen selbst zu bewerten.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Wichtig ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts drängen zu lassen, vor allem gibt es keine Notwendigkeit oder Pflicht irgendetwas zu unterzeichnen. Stattdessen läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.
Treten Sie im Falle einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht heran, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese missachtet, verspielt juristische Optionen und riskiert außerdem den finanzielle Ansprüche.
Nachdem der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das besagt, wenn der Arbeitnehmer nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.
Doch Achtung, es gibt auch deutlich kürzere Fristen, welche nach einer Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.
Wir von der Bochumer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0234 60141585
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